Grund für die fristlose KündigungNach 40 Jahren muss ein Mieter aus seiner Wohnung ausziehen – wegen Zigarettenqualms. Dies entschied das Amtsgericht Düsseldorf Ende Juli. Bislang galt eigentlich: in den eigenen vier Wänden darf man qualmen, soviel man will. Mit dem vorliegenden Urteil könnte sich das teilweise ändern. Die Vermieterin des starken Rauchers hatte nach Beschwerden der Nachbarn Klage eingereicht. Das berichtet der „Deutsche Anwaltverein (DAV) e.V.“ in einer Pressemitteilung.
„Unzumutbare und unerträgliche Geruchsbelästigung“
Der Richter ahndete den Rauch als eine „unzumutbare und unerträgliche Geruchsbelästigung“ für die anderen Mieter des Hauses, in dem mehrere Parteien unter einem Dach zusammen wohnen. Der Düsseldorfer habe trotz Abmahnungen nicht genug gelüftet: somit zog der Rauch ins Treppenhaus, heißt es. Die Rollläden seien stets geschlossen gewesen. In diesem Verhalten erachtete das Gericht einen Grund für die fristlose Kündigung. Der Deutschen Anwaltauskunft zufolge sei grundsätzlich auch intensives Rauchen vom Gesetzgeber innerhalb der eigenen Wohnung geschützt und könne nicht generell verboten werden.
Grund für die fristlose Kündigung
„Zulässig wäre allenfalls eine jeweils individuell vereinbarte Einschränkung oder gar ein Ausschluss“, so Rechtsanwalt Thomas Hannemann, Vorsitzender des Geschäftsführendes Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV). Anders gelagert ist der Fall in Gemeinschaftsräumen wie Flur oder Keller. Eine Mietkündigung sei weiterhin nur möglich wenn der Raucher trotz Abmahnungen gegen Pflichten verstößt.