Zu spät bezahlte Miete kann für den Mieter zum Problem werden. Denn die Miete muss dem Gesetz nach zu einer bestimmten Frist überwiesen
werden. Gesetzlich betrachtet ist dies der dritte Werktag im Monat.
Dennoch hat ein Mieter seine Überweisung erst zum 2. Juli 2009 getätigt, wodurch der Vermieter sein Geld erst am siebten Tag des Monats erhalten hat. Der Urteilsspruch des Richters kommt in diesem Fall eindeutig dem Vermieter zugute: Es sei selbstverständlich, dass der Wohnungsmieter seinen Mietbetrag eigenständig und rechtzeitig an den Vermieter überweist, damit dieser zur festgelegten Frist auf dem Konto des Vermieters gutgeschrieben wird.
Die Verlierer dieses Rechtsstreits mussten ihre Niederlage teuer bezahlen, nämlich in Form der Anwaltskosten der gegnerischen Seite.