Ob durch die Corona-Krise, Kurzarbeit oder durch andere berufliche oder private Umstände – ein plötzlicher finanzieller Engpass kann jeden treffen. Nicht selten kann es dann vorkommen, dass es die finanzielle Notsituation nicht erlaubt, Kredite wie gewohnt zu bedienen. Gerade bei einer laufenden Baufinanzierung, bei der es um große Summen geht, kann das zum Problem werden. Reagieren Kreditnehmer jedoch rechtzeitig auf die veränderte Finanzsituation, kann oft eine für alle Seiten vertretbare Lösung mit der Bank gefunden werden.
Kreditnehmer müssen rechtzeitig aktiv werden
Finanzielle Engpässe ergeben sich oft bei einem Verlust des Arbeitsplatzes, im Falle von Krankheiten oder dann, wenn unvorhergesehene Ausgaben getätigt werden müssen. Außerdem ist die Finanzplanung vieler im letzten Jahr durch die Corona-Krise und Kurzarbeit merklich erschüttert worden.
Können Kreditnehmer ihre Kreditraten nicht mehr leisten, ist das für sie immer ein schwerer Schlag. Besonders wichtig ist es allerdings, in dieser Ausnahmesituation besonnen zu reagieren. Keinesfalls sollten Zahlungen eigenmächtig eingestellt werden – das kann die Bank dazu berechtigen, den Kredit zu kündigen und die finanzielle Notlage so deutlich verschlimmern.
Wer sich in einer akuten finanziellen Notlage befindet, sollte – statt Zahlungen einfach zu stoppen – mit seiner Bank in Kontakt treten. Die meisten Banken zeigen sich dann verständnisvoll und sind daran interessiert, ihren Kunden bei der Überbrückung von Finanzengpässen zu helfen. Hierfür stehen Instrumente wie Tilgungsaussetzung, Tilgungswechsel oder Stundung zur Verfügung.
So lassen sich finanzielle Engpässe überbrücken
Befindet sich ein Kreditnehmer in einer finanziellen Notlage, ist den meisten Banken daran gelegen, eine sinnvolle und für beide Seiten vertretbare Lösung zur Überbrückung der Finanzschwierigkeiten zu finden. Es stehen ihnen folgende Instrumente zur Verfügung, um dem Kreditnehmer zu helfen und einen bestehenden Kredit „zu retten“:
- Tilgungsaussetzung: Kann der Kreditnehmer aufgrund eines Finanzengpasses die gewohnten Kreditraten nicht mehr leisten, kann sich die Bank mit ihm auf eine Tilgungsaussetzung einigen. Dabei wird die Darlehensrückzahlung für eine bestimmte Zeit ausgesetzt. Innerhalb des vereinbarten Zeitraums muss der Kreditnehmer nur noch Zinszahlungen an die Bank leisten. Die monatliche finanzielle Belastung wird so erheblich reduziert.
- Tilgungssatzwechsel: Im Rahmen des Baufinanzierungsvertrags wird mit der Bank eine bestimmte Tilgungshöhe vereinbart. Der Tilgungssatz definiert, wie hoch der Betrag ist, den der Kreditnehmer (neben den Zinsen) für die Rückzahlung des Darlehensbetrags aufbringen muss. Wird die Tilgung im Rahmen des Tilgungswechsels reduziert, verringert sich so die monatliche finanzielle Belastung des Kreditnehmers. Durch den Tilgungswechsel verlängert sich entsprechend die Zeit, die bis zur vollständigen Darlehensrückzahlung benötigt wird. Befindet sich der Kreditnehmer in einer akuten finanziellen Notlage, erscheint diese Verlängerung jedoch hinnehmbar.
- Stundung: Ist die finanzielle Situation des Kreditnehmers besonders angespannt, kann mit der Bank eine Stundung vereinbart werden. Hierbei werden alle Zahlungen des Kreditnehmers zur Überbrückung eines Finanzengpasses vorübergehend ausgesetzt. Während des vereinbarten Stundungszeitraums muss der Kreditnehmer weder Tilgungs- noch den Zinsanteil an seine Bank zahlen.
Für den Kreditnehmer wichtig zu wissen: Ist die Möglichkeit der Stundung, des Tilgungswechsels oder der Tilgungsaussetzung nicht bereits im Rahmen des Kreditvertrags vereinbart, besteht hierauf kein Anspruch. Um einen Kredit „zu retten“, ist es den Banken auf Kulanzbasis aber dennoch möglich, ihren Kunden diese Zahlungserleichterungen einzuräumen.