Folglich soll die Nichtzahlung der Kaution zum gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund erklärt werden. Auch die Zwangsräumung von Wohnungen durch einen Gerichtsvollzieher soll künftig schneller ablaufen. Des Weiteren sollen staatliche Transferleistungen, also Heizkosten oder Wohngeld, unmittelbar von den Jobcentern an den Vermieter übermittelt werden. Diese Gesetzesvorschläge stehen unter direkter Berufung auf den Koalitionsvertrag, dessen Inhalt beabsichtigt, das Mietnomadentum einzuschränken.
Jens-Ulrich Kießling, IVD-Präsident, erklärt, dass die gegenwärtigen Regelungen unzureichend seien und insbesondere private Vermieter nicht vor der Existenzbedrohung schützen. Selbst in offensichtlichen Fällen vergehen bis zu 18 Monaten, bis die Wohnung tatsächlich geräumt und der Mietvertrag gekündigt ist. Die hieraus resultierenden Ausfälle des Vermieters beliefen sich folglich auf 25.000 Euro pro Zwei- bis Vier-Zimmer-Wohnung.




