„Mieter behaupten Mängel oder Fehler an der Mietsache entdeckt zu haben und mindern deshalb die Miete. Doch nicht jeder Wohnungsmangel berechtigt zur Mietminderung.", so Thomas Trepnau. Im besonderen der Mietvertrag und das Übergabeprotokoll stelle die Weichen, berichtet der Autor. Zur Höhe einer Mietminderung existieren keine allgemein gültigen Regeln: sie muss jedoch „angemessen“ sein. Der Mieter kann stärker kürzen, je gravierender die Mängel sind. Die sogenannte „Hamburger Tabelle“ liefert einen Anhaltspunkt zur Berechnung der Höhe der Mietminderung. In ihr ist für jeden Raum in der Wohnung ein Wert festgelegt, der den Wohnwert in Prozenten ausdrückt.
Als Beispiel: befindet sich im Haus ein Bordell, darf bis zu 30 Prozent gemindert werden. Die gleich Minderung wird fällig, wenn sich das Wohnzimmer auf nur 15 Grad Celsius erwärmen lässt. Fallen im Winter die Heizungen aus, sind sogar Mietminderungen von bis zu 100 Prozent möglich. Das Buch behandelt auch relevante Themen wie Schimmelbildung, feuchte Wände, Lärm, Heizungsausfall, undichte Fenster und vieles mehr.




