Der Deutsche Mieterbund in Berlin verweist darauf, dass Vermieter, Hausmeister und die Hausverwaltung hingegen keinen Anspruch auf einen Wohnungsschlüssel haben. Bei längerer Abwesenheit sei es lediglich notwendig, diese darüber zu informieren, wo sich der Zweitschlüssel für Notfälle befindet.
Des Weiteren wird empfohlen, Nachbarn und Bekannte nicht nur darum zu bitten, die Blumen zu gießen, sondern auch Schutzmaßnahmen gegen Einbrecher durchzuführen. Hierzu empfiehlt es sich, die Jalousien auf- und zuzuziehen und das Licht ein- und auszuschalten.




