Das Gericht ist jedoch anderer Auffassung und merkt an, dass man in einem Mehrparteienhaus nicht jedes Geräusch verhindern kann. Ferner erfülle das Mietshaus die Schallschutzbestimmungen, was mittels Gutachten erkannt wurde. Für die Belastung durch einen schnarchenden Nachbarn könne die Vermieterin nicht verantwortlich gemacht werden. Außerdem beschrieb sie dem Ehepaar mit “ruhiger Wohnung” den Standort des Hauses. Als Verlierer dieser Verhandlung müssen die Kläger nun die Kosten des Umzugs und die Maklerprovision selbst tragen, auch drei Monatsmieten müssen nachbezahlt werden.
Lärmbelästigung durch Schnarchen ist kein Kündigungsgrund
Das Gericht ist jedoch anderer Auffassung und merkt an, dass man in einem Mehrparteienhaus nicht jedes Geräusch verhindern kann. Ferner erfülle das Mietshaus die Schallschutzbestimmungen, was mittels Gutachten erkannt wurde. Für die Belastung durch einen schnarchenden Nachbarn könne die Vermieterin nicht verantwortlich gemacht werden. Außerdem beschrieb sie dem Ehepaar mit “ruhiger Wohnung” den Standort des Hauses. Als Verlierer dieser Verhandlung müssen die Kläger nun die Kosten des Umzugs und die Maklerprovision selbst tragen, auch drei Monatsmieten müssen nachbezahlt werden.
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