Hierbei gilt grundsätzlich, dass der Zähler weder von dem Unternehmen stammen muss, von dem der Stromkunde versorgt wird, oder von dem örtlichen Netzbetreiber. Die neuen Stromzähler, auch Smart Meter“ genannt, haben einige Vorteile.
Sie können den individuellen Strombedarf genauer als bisherige Geräte abbilden und sogar auch zeitliche Schwankungen sowie Spitzenverbräuche darstellen. Dies ist erst aufgrund einer Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) möglich.
Nach diesem ist der Einbau der neuen intelligenten Zähler für Neubauten und bei Sanierungen ab dem 1. Januar Pflicht.





