Im konkreten Fall wehrte sich eine Mieterin gegen die Modernisierungsmaßnahmen ihres Vermieters mit der Begründung, dass sie die alten Fenster behalten wolle und es nicht ersichtlich sei, dass die neuen Fenster eine tatsächliche Energieeinsparung bewirken. In dem hierzu beigefügtem Schreiben wurde dies lediglich behauptet, jedoch in keinster Weise glaubwürdig und nachvollziehbar dargestellt. Nach Auffassung des Gerichtes sei die Vermieterin dazu verpflichtet gewesen, den U-Wert, den Wärmedurchgangskoeffizienten, mitzuteilen.
Modernisierung: Gericht fordert glaubwürdige und nachvollziehbare Darlegung des Vermieters
Im konkreten Fall wehrte sich eine Mieterin gegen die Modernisierungsmaßnahmen ihres Vermieters mit der Begründung, dass sie die alten Fenster behalten wolle und es nicht ersichtlich sei, dass die neuen Fenster eine tatsächliche Energieeinsparung bewirken. In dem hierzu beigefügtem Schreiben wurde dies lediglich behauptet, jedoch in keinster Weise glaubwürdig und nachvollziehbar dargestellt. Nach Auffassung des Gerichtes sei die Vermieterin dazu verpflichtet gewesen, den U-Wert, den Wärmedurchgangskoeffizienten, mitzuteilen.
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