Im konkreten Fall brachte ein Vermieter zur Sicherung der Wohnanlage lediglich Videokameras am Hauseingang an. Der Mieter empfand diese Sicherungsmaßnahmen jedoch als unzureichend und sicherte die Balkontür mit zusätzlichen Beschlägen. Daraufhin verlange er Kostenerstattung für die eigenständige Sicherungsmaßnahme, dessen Zahlung der Vermieter jedoch ablehnte.
Mieter muss Kosten für zusätzlichen Einbruchsschutz selbst tragen
Im konkreten Fall brachte ein Vermieter zur Sicherung der Wohnanlage lediglich Videokameras am Hauseingang an. Der Mieter empfand diese Sicherungsmaßnahmen jedoch als unzureichend und sicherte die Balkontür mit zusätzlichen Beschlägen. Daraufhin verlange er Kostenerstattung für die eigenständige Sicherungsmaßnahme, dessen Zahlung der Vermieter jedoch ablehnte.
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