Der Fachbegriff für ein solches Haus heißt Niedrigenergiehaus. Schon ab 2018 sollen alle öffentlichen Gebäude Niedrigenergiehäuser sein. Ab 2020 soll die neue Regelung dann auch für Privathäuser, Restaurants oder Büros in Kraft treten.
Das derzeit größte Problem bei den neuen Richtlinien sind die Kriterien für ein solches Niedrigenergiehaus. In kommenden Versammlungen müsse dies geklärt werden, da die Definition für ein Niedrigenergiehaus nicht für alle Länder gleich sein kann.
Dies will man durch Eigendefinitionen der jeweiligen Länder lösen, für die nun Kriterien festgelegt werden sollen. Laut Experten werden die Vorschriften enorme Auswirkungen auf den Energieverbrauch in der gesamten EU haben, da 40 Prozent des gesamten Energiebedarfs der EU derzeit innerhalb von Gebäuden verbraucht wird.




