Da Sie dies vorher angenommen hatte und anschließend eines Besseren belehrt wurde, verklagte sie ihren Vermieter auf Rückerstattung und bekam Recht. So entschied der Bundesgerichtshof, das ihr der Vermieter die Summe über 1.620 Euro für die Malerarbeiten erstatten muss. Der Grund lag darin, dass keine wirksame Verpflichtung zur Vornahme der Schönheitsreparaturen bestanden habe.
Deshalb sollte man sich als Vermieter und Mieter ausführlich über die Rechtsgültigkeit der Klauseln im Mietvertrag informieren, um später nicht das Nachsehen zu haben oder um seine Rechte einzufordern.




