Hierzu rät der Verband Privater Bauherren in Berlin. Anschließend könne die Liste der allergieauslösenden Baustoffe in dem Bauvertrag verhandelt werden. Hierzu kann sich der Betroffene auch einen Anwalt zur Hilfe ziehen. Im Idealfall, so der Verband Privater Bauherren, verpflichte sich das Bauunternehmen dazu, dem Bauherrn nach Abschluss des Baus eine Dokumentation der verwendeten Baustoffe auszuhändigen.
Des Weiteren gilt es zu beachten, dass sich Schadstoffe auch in unscheinbaren Bauelementen wie Klebstoff oder Fugendichtungsmitteln befinden können. Dies macht regelmäßige Baukontrollen zu einer unabdingbaren Notwendigkeit.




