Mit festem Zins und staatlicher Hilfe
Zum einen wird der Zinssatz zu Beginn als unveränderlich mit der Bank festgelegt und vereinbart. Dies zeichnet den Bausparvertrag im Vergleich zu anderen Sparplänen als zuverlässig und solide aus: Kursschwankungen werden nie bei einem Bausparvertrag eine Rolle spielen. Weiterhin bestehen Gesetze, wodurch der Sparer bei einem solchen Sparmodell nicht sich selbst überlassen bleibt: Wie bei allen anderen Sparformen auch, so können hier beim Arbeitnehmer vermögenswirksame Leistungen geltend gemacht werden. Darüber hinaus spart der Staat mit, indem er 8,8 % des Jahressparbetrages dem Sparer erstattet: Hier handelt es sich um die sogenannte Wohnungsbauprämie.
Erspartes steht zur beliebigen Verfügung
Nach sieben Jahren Sparzeit (nämlich der gesetzlichen Sperrfrist) steht das Geld aus dem Bausparvertrag nun dem Sparer zur Verfügung – vollständig, ohne Abzüge und ohne die Verpflichtung, dies auch wirklich zum Bauen nutzen zu können: Denn in Zeiten wie diesen ist völlig nachvollziehbar, dass Personen, die Bausparverträge abschließen, sich völlig kurzfristig umentscheiden, wie man angespartes Geld nun auch wirklich verwendet.
Zum Schutz des Sparers
Noch etwas gibt einem Sparer so etwas wie Rechtssicherheit: Stellt sich hinterher heraus, dass ein Bankmitarbeiter im Zusammenhang mit einem Bausparvertrag eine Falschberatung abgegeben hat, darf man berechtigt Schadenersatz von der Bank verlangen. Informationen über dieses Thema sind rund um die Uhr auf der Webseite Bausparvertrag.org verfügbar.




