Der Bundesgerichtshof hat diese Praxis früher gebilligt, aber im September 2000 seine Rechtsprechung geändert: alle Beschlüsse, die gesetzliche Regelungen z.B. des Wohnungseigentumsgesetzes oder Vereinbarungen der Gemeinschafter wie die Teilungserklärung abändern, sollen nun endgültig nichtig sein. Der BGH begründet seine Auffassung damit, dass einstimmige Vereinbarungen auch nur einstimmig abgeändert werden können. Solche Beschlüsse können demnach heute von den übergangenen Eigentümern auch nach Ablauf eines Monats noch angefochten werden.
Weiterhin innerhalb der Monatsfrist anfechtbar aber nicht generell nichtig sind Beschlüsse, die zwar rechtswidrig sind, aber keine Gesetze oder Vereinbarungen der Gemeinschaft für die Zukunft außer Kraft setzen, wie z.B. fehlerhafte Regelungen über Kostenverteilung für bereits vergangenen Perioden.






