In vielen Städten haben gerade große Unternehmen oder ehemals staatliche Firmen (wie zum Beispiel Bundesbahn, Post) oder auch Städte und Gemeinden einen großen Anteil an Mehrfamilienhäusern mit vielen Mietwohnungen.
Nun kann es sein, dass diese Firmen oder Institutionen dringend ihre Liquidität verbessern und daher über den Verkauf von Immobilien nachdenken müssen. Oder es kann sein, dass Mietshäuser, die für bestimmte Berufsgruppen (z.B.Bundeswehrangehörige) gebaut wurden, ihren eigentlichen Sinn verlieren, da durch Schließung eines Standortes, Aufgabe einer Niederlassung, diese Berufsgruppe am Ort de facto nicht mehr existiert.
Nun wäre es schwierig, diese Immobilien im Ganzen zu verkaufen, da es sich doch um relativ große Objekte handelt, die eines gewissen Unterhalts und eventuell auch erheblicher Renovierungsmaßnahmen bedürfen.
Daher bietet es sich an, die ehemaligen Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umzuwandeln und diese Eigentumswohnungen an diverse Interessenten zu veräußern.
Somit findet eine Privatisierung der ehemals staatlichen, genossenschaftlichen oder einer großen Firma gehörenden Wohnungen statt.
Ein Aspekt, der dabei nicht vergessen werden darf ist der Mieterschutz für die Mieter mit bereits bestehenden Mietverträgen.
Hier gilt der Grundsatz "Kauf bricht nicht Miete."
Aber auch eine vermietete Eigentumswohnung ist für potentielle Käufer aus steuerrechtlichen Gesichtspunkten möglicherweise recht interessant.
Nun kann es sein, dass diese Firmen oder Institutionen dringend ihre Liquidität verbessern und daher über den Verkauf von Immobilien nachdenken müssen. Oder es kann sein, dass Mietshäuser, die für bestimmte Berufsgruppen (z.B.Bundeswehrangehörige) gebaut wurden, ihren eigentlichen Sinn verlieren, da durch Schließung eines Standortes, Aufgabe einer Niederlassung, diese Berufsgruppe am Ort de facto nicht mehr existiert.
Nun wäre es schwierig, diese Immobilien im Ganzen zu verkaufen, da es sich doch um relativ große Objekte handelt, die eines gewissen Unterhalts und eventuell auch erheblicher Renovierungsmaßnahmen bedürfen.
Daher bietet es sich an, die ehemaligen Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umzuwandeln und diese Eigentumswohnungen an diverse Interessenten zu veräußern.
Somit findet eine Privatisierung der ehemals staatlichen, genossenschaftlichen oder einer großen Firma gehörenden Wohnungen statt.
Ein Aspekt, der dabei nicht vergessen werden darf ist der Mieterschutz für die Mieter mit bereits bestehenden Mietverträgen.
Hier gilt der Grundsatz "Kauf bricht nicht Miete."
Aber auch eine vermietete Eigentumswohnung ist für potentielle Käufer aus steuerrechtlichen Gesichtspunkten möglicherweise recht interessant.






