Das Wohnungseigentum regelt die Teilung eines Grundstückes an verschiedene Eigentümer.
Geregelt werden im WoEigG vor allen Dingen Sachlagen wie z.B.:
- Verwaltung von Wohnungseigentums
- Rechtsverhältnisse der einzelnen Eigentümer gegenüber einander
- Begründung von Wohnungseigentum






