In Anbetracht der Tatsache, dass die Arbeitnehmer sich keine großen Hoffnungen auf eine hohe Rente im Alter machen können, erwerben viele Menschen Wohneigentum. Wer das in jungen Jahren tut hat die Gewissheit, dass die Immobilie abgezahlt ist, wenn die Rentenzahlungen beginnen. Somit hat man nur noch die Nebenkosten zu tragen und Maßnahmen zur Instandhaltung zu treffen.
Welche Art von Wohneigentum jemand erwerben kann, hängt natürlich maßgeblich davon ab, wie viel Geld er verdient. Auch wenn eine wenig Geld an Eigenkapital vorhanden ist, das zur Anzahlung herangezogen werden kann, wird jemand, der ein Facharbeitergehalt bezieht und als Alleinverdiener eine vierköpfige Familie zu ernähren hat, sicherlich keine Finanzierungszusage für ein bekommen. Eher werden die Banken ihm raten, eine Eigentumswohnung zu erwerben was für die Zukunft den Vorteil hat, dass die Kosten für aufkommene Modernisierungsmaßnahmen am Haus die Hausgemeinschaft zu tragen hat. Lediglich Modernisierungen in der eigenen Wohnung müssen durch den Wohnungsinhaber dann selbst bezahlt werden.
Rechtmäßiger Eigentümer einer Immobilie wird jemand aber erst durch Eintragung im Grundbuch. Dazu ist es erforderlich, dass der Kaufvertrag vor einem Notar notariell beurkundet wird.






