Bei dem Sondereigentum handelt es sich dann um eine sogenannte Eigentumswohnung. Dem Sondereigentum können wiederum Sondernutzungsrechte an genau zu bezeichneten Flächen der Immobilie, wie beispielsweise Grünflächen oder Terrassen zugeordnet sein. Bei den übrigen Bestandteilen der Immobilie handelt es sich um Gemeinschaftseigentum. Das heisst, die Teileigentümer verfügen über dieses gemeinsam. Das Verhältnis der verschiedenen Wohnungseigentümer zueinander ist im Teilungsplan und im Wohnungseigentumsgesetz geregelt.
Sondereigentum
Bei dem Sondereigentum handelt es sich dann um eine sogenannte Eigentumswohnung. Dem Sondereigentum können wiederum Sondernutzungsrechte an genau zu bezeichneten Flächen der Immobilie, wie beispielsweise Grünflächen oder Terrassen zugeordnet sein. Bei den übrigen Bestandteilen der Immobilie handelt es sich um Gemeinschaftseigentum. Das heisst, die Teileigentümer verfügen über dieses gemeinsam. Das Verhältnis der verschiedenen Wohnungseigentümer zueinander ist im Teilungsplan und im Wohnungseigentumsgesetz geregelt.

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