Die Feuerungstechnische Beratung von Schornsteinfegern muss nach dem Feuerungsschutzgesetz erfolgen. Da die Schornsteinfeger nicht nebenberuflich arbeiten dürfen, kann man den Empfehlungen der Schornsteinfeger gut trauen. Vor allem Energieverluste an Feuerungsstellen können so effizient vermieden werden.
Eine Reparatur von einem durch den Schornsteinfeger festgestellten Mangel darf aus Neutralitätsgründen nicht von einem Schornsteinfeger durchgeführt werden. Nur so kann man Kontrolleinheiten einhalten und für eine rechtlich einwandfreie Einhaltung des Bundes-Immisionsschutzgestzes gesorgt werden.
Der Hinweis zur notwendigen Reparatur kann jedoch vom Schornsteinfeger erfolgen.
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