Offene Immobilienfonds gehören zu den so genannten Investmentfonts und ermöglichen es dem Anleger sich auch mit vergleichsweise kleinen Beträgen an einer Immobilie zu beteiligen.
Im Vergleich dazu sind die geforderten Anlagebeträge bei geschlossenen Immobilienfonds deutlich höher.
Über offene Immobilienfonds wird in Grundstücks-Sondervermögen mit wenigstens 15 Grundstücken investiert. Verwaltet werden die Grundstücke von einer KAG (Kapitalanlagegesellschaft). Sie gilt in diesem Zusammenhang auch als Spezialkreditinstitut und unterliegt dadurch der Kontrolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Fondsanteile selbst werden bei einer Depotbank verwahrt, welche die Anteile auch ausgibt.
Ziel der offenen Immobilienfonds ist es Investitionen in Immobilien auch für Kleinanleger möglich zu machen. Gewinn erwirtschaften diese Immobilienfonds hauptsächlich durch den Kauf von Gewerbeimmobilien. Diese werden anschließend renoviert oder vermietet um so eine Wertsteigerung zu erzielen. Da Anteile an den offenen Immobilienfonds allerdings zu jeder Zeit verkauft werden können, investieren die Fonds auch in so genannte Zinspapiere oder vergleichbare Anlagen die schnell verfügbar sind.
Es ist Aufgabe der KAG durchgängig dafür zu sorgen, dass der offene Immobilienfond die Liquiditätsgrenze von 5% nicht unterschreitet. Zusätzlich darf die Liquiditätsreserve auch nie mehr als 49% betragen. Ein Problem entsteht vor allem dann, wenn viele Anteile und damit zur Finanzierung unter Umständen auch viele Objekte möglichst schnell verkauft werden müssen. Der Druck senkt allerdings den Wert der Immobilie auf dem Markt und damit auch den Verkaufspreis, der zuvor von einem Gutachter festgelegt wurde. Diesen vom Gutachter erstellten Wert darf der Verkaufspreis nicht unterschreiten. Andernfalls ist der Verkauf nicht mehr zulässig.
Über offene Immobilienfonds wird in Grundstücks-Sondervermögen mit wenigstens 15 Grundstücken investiert. Verwaltet werden die Grundstücke von einer KAG (Kapitalanlagegesellschaft). Sie gilt in diesem Zusammenhang auch als Spezialkreditinstitut und unterliegt dadurch der Kontrolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Fondsanteile selbst werden bei einer Depotbank verwahrt, welche die Anteile auch ausgibt.
Ziel der offenen Immobilienfonds ist es Investitionen in Immobilien auch für Kleinanleger möglich zu machen. Gewinn erwirtschaften diese Immobilienfonds hauptsächlich durch den Kauf von Gewerbeimmobilien. Diese werden anschließend renoviert oder vermietet um so eine Wertsteigerung zu erzielen. Da Anteile an den offenen Immobilienfonds allerdings zu jeder Zeit verkauft werden können, investieren die Fonds auch in so genannte Zinspapiere oder vergleichbare Anlagen die schnell verfügbar sind.
Es ist Aufgabe der KAG durchgängig dafür zu sorgen, dass der offene Immobilienfond die Liquiditätsgrenze von 5% nicht unterschreitet. Zusätzlich darf die Liquiditätsreserve auch nie mehr als 49% betragen. Ein Problem entsteht vor allem dann, wenn viele Anteile und damit zur Finanzierung unter Umständen auch viele Objekte möglichst schnell verkauft werden müssen. Der Druck senkt allerdings den Wert der Immobilie auf dem Markt und damit auch den Verkaufspreis, der zuvor von einem Gutachter festgelegt wurde. Diesen vom Gutachter erstellten Wert darf der Verkaufspreis nicht unterschreiten. Andernfalls ist der Verkauf nicht mehr zulässig.






