Ein Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis aller Flurstücke, d.h. aller Grundstücke im Sinne der Grundbuchordnung, eines Kreises bzw. von jeder kreisfreien Stadt in Deutschland. Man findet hier alle Grundstücke, dargestellt nach ihrer Größe, ihrer Lage und der Art der Nutzung, also beispielsweise Gewerbefläche oder Wohngegend.
Das Liegenschaftskataster besteht aus drei einzelnen Katasternachweisen, der Liegenschaftskarte, dem Liegenschaftsbuch und dem Zahlennachweis, in dem Grenzlängen, Grenzabstände und das Katasterzahlenwerk zu finden sind.
Wenn ein Flurstück verkauft werden soll, oder wenn auf einer Parzelle ein Gebäude errichtet werden soll, oder auch bei der Bewirtschaftung von Immobilien finden die betroffenen Parteien im Liegenschaftskataster alle benötigten Informationen.
Das Kataster wird laufend aktualisiert, indem alle verzeichneten Grundstücke regelmäßig einer Grundstücksvermessung unterliegen, die nur von dem zuständigen Katasteramt oder Vermessungsamt oder von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur vorgenommen werden dürfen. Aber auch andere Veränderungen, wie z.B. die Zusammenlegung von zwei oder mehreren Flurstücken oder die Änderung der Nutzungsart werden im Liegenschaftskataster eingetragen.
Das Liegenschaftskataster besteht aus drei einzelnen Katasternachweisen, der Liegenschaftskarte, dem Liegenschaftsbuch und dem Zahlennachweis, in dem Grenzlängen, Grenzabstände und das Katasterzahlenwerk zu finden sind.
Wenn ein Flurstück verkauft werden soll, oder wenn auf einer Parzelle ein Gebäude errichtet werden soll, oder auch bei der Bewirtschaftung von Immobilien finden die betroffenen Parteien im Liegenschaftskataster alle benötigten Informationen.
Das Kataster wird laufend aktualisiert, indem alle verzeichneten Grundstücke regelmäßig einer Grundstücksvermessung unterliegen, die nur von dem zuständigen Katasteramt oder Vermessungsamt oder von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur vorgenommen werden dürfen. Aber auch andere Veränderungen, wie z.B. die Zusammenlegung von zwei oder mehreren Flurstücken oder die Änderung der Nutzungsart werden im Liegenschaftskataster eingetragen.






