Als Jahresrohmiete wird der Gesamtbetrag der vom Mieter bzw. Pächter gezahlten Miete bezeichnet. In die Jahresrohmiete werden auch die Umlagen und sonstigen Leistungen des Mieters mit eingerechnet.
Ebenfalls enthalten sind die entrichteten Betriebskosten, die durch die Gemeinde unmittelbar vom Mieter eingezogen wurden.
Ebenfalls enthalten sind die entrichteten Betriebskosten, die durch die Gemeinde unmittelbar vom Mieter eingezogen wurden.
Nicht in die Jahresrohmiete fallen dagegen Kosten für Heizung, Strom und Warmwasser sowie alle Beträge für außergewöhnliche Nebenkosten des Vermieters, die in keinem Zusammenhang mit der Raumnutzung stehen.






