Verwendet wird der Flächennutzungsplan von den städtischen Behörden. Diese benötigen die von ihm gelieferten Inhalte, um die entsprechenden Entscheidungen treffen und die Baugenehmigungen erteilen zu können. Bewilligt wird letztendlich der Flächennutzungsplan von der jeweils zuständigen Bezirks- bzw. Landesverwaltung. Ist er einmal amtlich, gilt er verbindlich für alle darauf basierenden konkreten Planwerke. Der FNP hat ferner die Funktion, die Öffentlichkeit über die beabsichtigten Bauvorhaben zu informieren und zwar noch bevor der Planentwurf genehmigt ist, damit die Bürger gegebenenfalls Änderungen vorschlagen können.
Mögliche Inhalte des Flächennutzungsplans sind:
- Bebauungsflächen für unterschiedliche Verwendungszwecke, wie: Wohnbauflächen, Gewerbeflächen, gemischte Bauflächen, Sonderbauflächen
- Autobahnen, Bundesstraßen und andere Arten Verkehrsflächen
- Kleingärten, Parks, Friedhöfe, Sportplätze und andere Arten Grünflächen
- Waldflächen und landwirtschaftliche Flächen
- Hochwasserschutzanlagen, Häfen, Seen und andere Arten Wasserflächen
- Flächen zum Schutz vor Naturkatastrophen
- Kläranlagen, Kirchen, Flächen für Versorgungsanlagen, Flächen für Kultureinrichtungen und andere Arten Gemeinbedarfseinrichtungen
- Abstandsflächen und andere Arten Nutzungsbeschränkungen.






