Das Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage vom 22. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3680) bedeutete das Aus für die Eigenheimzulage: Seit dem 1. Januar 2006 sind Neugewährungen nicht mehr möglich. Allerdings unterliegen vor dem 1. Januar 2006 notariell beurkundete Kaufverträge oder bereits gestellte Bauanträge für eine neu zu errichtende Wohnung noch den bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Bedingungen. In diesen Fällen wird die Eigenheimzulage noch über den gesamten Förderzeitraum von acht Jahren gewährt.
Mit Streichung der Eigenheimzulage ging die Zahl der Baugenehmigungen spürbar zurück: Von Januar bis September 2007 wurden nur noch 136.000 Baugenehmigungen erteilt. Das waren 31,4 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum.






