Als Altlasten bezeichnet man Teile der Erdoberfläche, die wegen vergangenem menschlichem Handeln umwelt- oder gesundheitsschädliche Abwandlungen des Grundwassers oder des Bodens angenommen haben und somit die geschützte Mindestqualität nicht mehr vorhanden ist.
Um dies festzustellen gibt es laut Bundesbodenschutzgesetz eine 3-stufige Reihenfolge:
- Erfassung ohne Probe, falls ein Anhaltspunkts existiert, durch Recherche bei Behörden und in Akten und Begehung der Fläche.
- Informative Untersuchung durch Entnahme von Bodenproben aus Lockergesteinen.
- Detaillierte Untersuchung






