Brandschutz
Ein sehr großes Anliegen der Schornsteinfeger ist der Brandschutz, zur Vermeidung von unnötigen Bränden. In Städten und Gemeinden gibt es daher Feuerordnungen, die die Obliegenheiten eines Schornsteinfegers beim Brandschutz genau festlegen. Daher gehören die Schornsteinfeger zu den Garanten des vorbeugenden Brandschutzes. Die Schornsteinfeger sind mit folgenden Aufgaben, die im Schornsteinfegergesetz festgehalten sind, vertraut: Kehr- und Überprüfungsarbeiten sämtlicher Schornsteine, Feuerstätten und Verbindungsstücken auf ihre Feuersicherheit, persönliche Besichtigung dieser Anlagen innerhalb von fünf Jahren durch den Bezirksschornsteinfegermeister in der so genannten Feuerstättenschau und die Prüfung und Begutachtung der o.a. Anlagen auf ihre Feuersicherheit.Mein Konto
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